Was Sie über den Energieausweis bei Gewerbeimmobilien wissen sollten
Sie besitzen eine Gewerbeimmobilie und möchten diese verkaufen oder vermieten? Dann brauchen Sie unbedingt einen Energieausweis. Denn: Seit 2009 sind Sie verpflichtet, ihn Miet- oder Kaufinteressenten vorzulegen – und zwar schon in der Immobilienanzeige. Auch dort müssen verschiedene Angaben zum Energieverbrauch gemacht werden. Was für Arten von Energieausweisen es gibt und worauf Sie dabei achten müssen, erklärt Ihnen das Team von Jürgen Pfund Immobilien – Ihr Makler, wenn es um Gewerbeimmobilen geht.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – Sie haben die Wahl
Gewerbeimmobilien benötigen einen „Energieausweis für Nichtwohngebäude“. Im Gegensatz zum Energieausweis für Wohngebäude wird hier nicht nur der Verbrauch für Wärme angegeben, sondern zusätzlich Strom für Lüftung, Beleuchtung oder eventuelle Klimaanlagen separat aufgelistet. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten eines Energieausweises: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. In der Regel wird nur einer von beiden benötigt und als Eigentümer einer Gewerbeimmobilie haben Sie grundsätzlich die freie Wahl.
Verbrauchsausweis
Dieser Ausweis ermittelt den theoretischen Energieverbrauch unddie Effizienz der Immobilie anhand der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Die berechneten Werte hängen daher stark vom Nutzungsverhalten der letzten Jahre ab. Die Bewertung basiert jedoch auf klimabereinigten Werten. Somit werden starke Witterungseinflüsse ausgeglichen. Ein Vorteil des Verbrauchsausweises ist, dass er günstiger ist als der Bedarfsausweis.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis berechnet den tatsächlichen Energieverbrauch. Hier wird der Wert des Gesamtenergieverbrauchs auf der Grundlage der Gebäudeeigenschaften ermittelt und ist somit nutzerunabhängig. Über die Bausubstanz und die Anlagentechnik erfolgt so eine Bewertung der Immobilie, die deutlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis ist – allerdings auch teurer. Handelt es sich um einen Neubau oder wurde das Gebäude erst kürzlich umfangreich modernisiert, muss auf den Bedarfsausweis zurückgegriffen werden, da sich die Berechnung nicht auf die letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre bezogen werden kann.
Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig und müssen nur bei einer grundlegenden Modernisierung vorzeitig neu ausgestellt werden. Nach der Energiesparverordnung (EnEV 2014) müssen Sie Miet- oder Kaufinteressenten den Energieausweis Ihrer Gewerbeimmobilie unaufgefordert vorlegen. Auch im Inserat müssen bereits folgende Angaben gemacht werden: Art des Energieausweises, Wert des Energiebedarfs bzw. Energieverbrauchs jeweils für Wärme und Strom sowie der wesentliche Energieträger der Immobilie. Denkmalgeschützte Gebäude oder Gewerbeimmobilien, die nicht mehr als drei Monate im Jahr genutzt werden oder nicht größer als 50 qm sind, benötigen keinen Energieausweis.
Aushangpflicht des Energieausweises
Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) gelten neue Regelungen für die Aushangpflicht des Energieausweises. Für behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr muss ab einer Fläche von 250 m² ein Energieausweis ausgestellt und gut sichtbar ausgehängt werden. Eine Aushangpflicht besteht auch für nichtbehördliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m². Dabei genügt es, wenn die Aushangseite oder die erste und dritte Seite des Verbrauchs- oder Bedarfsausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle präsentiert wird.
So erhalten Sie einen Energieausweis für Ihre Gewerbeimmobilie
Ein Energieausweis für Ihre Gewerbeimmobilie, egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, sollte ausschließlich von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Dazu ist nicht immer eine Besichtigung vor Ort notwendig – oft reichen Formulare und Fotos, die Sie online einreichen können. Bei der Suche nach einem qualifizierten Experten ist allerdings Vorsicht geboten: Leider gibt es auch unseriöse Anbieter und Firmen, die Sie bei der Ausstellung eines Energieausweises übervorteilen wollen. Um das zu vermeiden, wenden Sie sich am besten an einen Immobilienmakler. Wir von Jürgen Pfund Immobilien arbeiten eng mit seriösen und qualifizierten Fachkräften zusammen und können Sie auch bei der Entscheidung über die Art des Energieausweises beraten. Selbstverständlich sind die Kosten für den Energieausweis bei einem Alleinauftrag inklusive und werden von uns übernommen.