Gewerbe Neubau Objekt in Weinstadt-Endersbach: Laden- / Praxisfläche im Erdgeschoss
Beschreibung
Der Gewerbeneubau mit drei Gewerbeflächen im Erdgeschoss und drei großzügigen Büroflächen im Obergeschoss in Weinstadt-Endersbach wird voraussichtlich Ende 2025 / Anfang 2026 fertiggestellt. Der früheste mögliche Innenausbau der Ladeneinheiten im Erdgeschoss kann im 4. Q. 2025 erfolgen. Hier können noch Wünsche zur Ausstattung entgegengenommen werden. Eine Vermietung sämtlicher Einheiten ist ab dem 1. Q. 2026 angedacht.
Die Mieteinheit Nr. 1 im Erdgeschoss links weist folgende Ausstattungsmerkmale aus:
ca. 102 m² Nutzfläche
ca. 22 m² Freifläche (z.B. Bestuhlung für ein Cafe)
separater Personaleingang im hinteren Bereich
1 x WC mit Waschbecken
Deckenhöhe ca. 3,50 m
1x Stellplatz + 1x Stellplatz / Elektroladestation
Nettokaltmiete a' 16,50 €/m² p.M. zzgl. Nebenkosten + 19% Mwst.
Nettokaltmiete Stellplatz a' 35,00 €/p.M. + 19% Mwst.
Nettokaltmiete Stellplatz mit Ladestation a' 40,00 €/p.M. + 19% Mwst.
Dieses Angebot richtet sich vorzugsweise an Interessenten, welche den Innenausbau selber beauftragen und vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Lage
Das Immobilienangebot befindet sich verkehrsgünstig in Weinstadt-Endersbach. Nur ca. 500 m trennt Sie zur Bundesstraße B 29. In ca. 10 Gehminuten erreichen Sie die die S-Bahnhaltestelle. Der Ortskern ist bequem fussläufig erreichbar und bietet neben Bushaltestellen sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Ein Feinkostladen, ein Supermarkt, ein Baumarkt und mehrere Autohäuser sind im Gewerbegebiet ansässig.
Ausstattung
EG - Deckenhöhe ca. 3,50 m
+ LED Deckenleuchten
+ Hohlraumboden mit Fliesen
+ Barrierfreiheit
Technik:
+ Glasfaseranschluss
+ Wärmepumpe Luft-Wasser
+ Kühlung und Heizung über Deckensystem
+ Grundlüftung mit Wärmerückgewinnung pro Mieteinheit
+ jeder Mieteinheit ist ein Stellplatz mit Lader zugeordnet
Mietbindung: mindestens 3 Jahre zzgl. Option
Anmerkung: alle Preisangaben verstehen sich zzgl. 19% Mwst.
Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.
Sonstiges
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Jürgen Pfund