Gewerbeimmobilie ohne Barrieren
Wer nicht persönlich davon betroffen ist, macht sich beim Betreten eines Gebäudes vermutlich nicht jedes Mal Gedanken über die Barrierefreiheit von Eingängen, Sanitäranlagen oder auch Notausgängen. Wenn Sie eine Gewerbeimmobilie besitzen, betrifft Sie das Thema jedoch in jedem Fall, auch wenn Sie persönlich nicht eingeschränkt sind. So könnte es jederzeit passieren, dass ein Mitarbeiter plötzlich auf einen barrierefreien Zugang angewiesen ist, zum Beispiel aufgrund einer Sportverletzung. Darüber hinaus könnte sich jemand bewerben, der im Rollstuhl sitzt. Alle Fragen rund um die Barrierefreiheit Ihrer Immobilie beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag.
So sieht Barrierefreiheit bei der Gewerbeimmobilie aus
Barrierefreiheit bedeutet, dass sowohl die Außenanlage als auch die Innenräume des Unternehmens von allen Personen genutzt werden können. Das betrifft auch die uneingeschränkte Nutzung der Ausstattung. Das bedeutet, dass Personen, die körperlich oder anderweitig gesundheitlich beeinträchtigt sind, ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt werden muss. Hindernisse können zum Beispiel nicht barrierefreie Sanitäranlagen oder enge Durchgänge sein, die nicht genügend Platz für einen Rollstuhl bieten. Auch ein Schreibtisch, der in seiner Höhe nicht verstellbar ist, stellt eine Beeinträchtigung dar. Ein Schwellenabbau in Durchgängen, Fluren und Räumen kann zum Beispiel eine notwendige Maßnahme im Sinne der Barrierefreiheit sein. Weiterhin könnte es sein, dass Sie Rampen und Aufzüge benötigen oder Ihre Parkplätze ausbauen müssen, um eine vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Warum Barrierefreiheit?
Die barrierefreie Gestaltung basiert nicht unbedingt auf Freiwilligkeit. Unternehmen, die eine Gewerbeimmobilie neu bauen oder an der bestehenden Immobilie umfangreiche Umbaumaßnahmen vornehmen, sind dazu verpflichtet, diese barrierefrei zu gestalten. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt nämlich vor, dass der Arbeitgeber Menschen mit Behinderung einen adäquaten Arbeitsplatz bieten und dabei auf die besonderen Bedürfnisse Rücksicht nehmen muss. Das heißt, dass der Arbeitsplatz entsprechend der Bedürfnisse ausgestattet und ausgebaut sein muss. So sollten insbesondere Türen, Notausgänge, Treppen und Sanitärbereiche frei von Hindernissen sein.
Sollte sich zum Beispiel ein Mitarbeiter verletzen und dadurch die Räumlichkeiten nicht mehr ungehindert nutzen können oder möchten Sie jemanden einstellen wollen, der gesundheitlich beeinträchtigt ist, können teure Umbaumaßnahmen auf Sie zukommen. Daher macht es Sinn, sich vorab bereits Gedanken um die Barrierefreiheit zu machen, zum Beispiel bei der Immobiliensuche oder wenn Umbaumaßnahmen bevorstehen.
Die Barrierefreiheit kommt allerdings nicht nur den Mitarbeitern zugute. So profitieren auch andere Personen, welche die Räumlichkeiten betreten, von der Barrierefreiheit. Das können sowohl Kunden als auch Geschäftspartner sein. Selbst wenn diese nicht beeinträchtigt sind, macht es grundsätzlich einen guten Eindruck, wenn das Gewerbe allen Personen zugänglich ist. Somit kann das Unternehmen indirekt durch die Barrierefreiheit profitieren.
Handelt es sich bei dem Gewerbe zum Beispiel um ein Restaurant, ein Geschäft im Einzelhandel oder eine andere Dienstleistung, machen häufig Senioren einen großen Teil der Kundschaft aus. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich die Altersspanne auch weiterhin nach oben verschieben – sowohl im Bezug auf die Kunden als auch auf die Mitarbeiter. Somit müssen Arbeitgeber auch von diesem Aspekt her berücksichtigen, dass Hindernisse wie viele Treppen ein Problem darstellen können, wenn keine Alternative geboten wird.
Kontaktieren Sie Pfund Immobilien bei Fragen rund um die Barrierefreiheit
Planen Sie gerade eine neue Gewerbeimmobilie zu bauen oder stehen Umbaumaßnahmen Ihrer Immobilie bevor? Ob Sie auf der Suche nach einer passenden Gewerbeimmobilie sind oder Fragen zur Barrierefreiheit Ihrer Gewerbeimmobilien haben – die Mitarbeiter von Gewerbeimmobilienmakler Jürgen Pfund sind Experten auf dem Gebiet der Gewerbeimmobilien und können Ihnen daher auch Fragen rund um die Barrierefreiheit beantworten. Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Erstgespräch.