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Pfund Gewerbeimmobilien

Der Energieausweis bei Gewerbeimmobilien

Der Energieausweis ist seit mehr als zehn Jahren – nämlich seit 2009 – ein Dokument, das bei jedem Verkauf sowie auch bei der Vermietung einer Gewerbeimmobilie vorgelegt werden muss. Und das aus gutem Grund, denn er beziffert die Energieeffizienz eines Gebäudes und macht es künftigen Käufern oder Mietern somit möglich, anfallende Energiekosten oder potenziellen Sanierungsbedarf abschätzen zu können.

Unterschiedliche Arten von Energieausweisen

Energieausweise werden selbstverständlich nicht nur für Gewerbeobjekte ausgestellt, sondern sind auch für Wohngebäude relevant. Die Nachweise über die energetischen Eigenschaften unterscheiden sich aber bei privaten und gewerblich genutzten Immobilien. Der Energieausweis für Gewerbeimmobilien kann sowohl bedarfsorientiert als auch verbrauchsorientiert berechnet werden. Diese beiden Formen wollen wir Ihnen nachfolgend etwas näher beschreiben.

Der Bedarfsausweis

Bedarfsorientierte Energieausweise werden auf Basis des theoretischen Energiebedarfs erstellt. Dazu ermittelt ein Sachverständiger äußerliche bzw. bauliche Gegebenheiten, wie Art und Alter der Heizung, Dämmung der Außenwände, Zustand und Isoliereigenschaften der Fenster sowie unterschiedliche weitere Kennwerte. Dies sind Ist-Zustände, und die daraus errechneten Daten zur Energieeffizienz nehmen nicht Bezug auf das Nutzungsverhalten von Vorbesitzern oder Vormietern der jeweiligen Immobilie.

Energieausweise, die bedarfsorientiert errechnet wurden, eignen sich sehr gut für einen direkten Immobilienvergleich. Für den interessierten Mieter oder Käufer, der auf ihn zukommende Energiekosten kalkulieren möchte, ist er aber nicht so sehr hilfreich. Hier ist ein Verbrauchsausweis aussagekräftiger.

Der Verbrauchsausweis

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises dient die durchschnittliche Energiemenge, die von Vorbenutzern real verbraucht wurde, als Grundlage. Auf dem verbrauchsorientierten Energieausweis steht dann die Menge an Energie in Kilowattstunden, die jährlich pro Quadratmeter Nutzfläche verbraucht wird. Es handelt sich dabei um Durchschnittswerte der vergangenen drei Jahre. Sie betreffen Heizenergie, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung.

Der Verbrauchsausweis ist für zukünftige Nutzer einer Gewerbeimmobilie ein konkreter Anhaltspunkt, kann aber nur für ältere Objekte angefertigt werden. Bei Neubauten muss der Bedarfsausweis zur Kosteneinschätzung herangezogen werden.

Wissenswertes für Eigentümer von Gewebeimmobilien

Für Interessenten an Gewerbeimmobilien liegen Vor- und Nachteile dieser beiden Varianten von Energieausweisen mehr oder weniger auf der Hand. Als Eigentümer haben Sie die Wahl, welche Berechnungsart Sie bevorzugen. Mit Blick auf die Vermarktung Ihres Objektes lohnt es sich aber, sich für die Variante zu entscheiden, die Interessenten einen Mehrwert bietet. Auf Nummer sicher gehen Sie schließlich, wenn Sie sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweis erstellen lassen.

Grundsätzlich ist ein Energieausweis zehn Jahre lang gültig. Finden in der Zwischenzeit Umbauten, Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten am Gebäude statt, muss allerdings ein neuer Ausweis errechnet werden, da sich in dem Fall auch die Energiewerte ändern.

Wenn Sie Ihr Gewerbeobjekt für eine Vermietung oder einen Verkauf anbieten, müssen Sie den Energieausweis schon bei der Besichtigung vorlegen. Am besten stellen Sie ihn von vornherein als Teil des Exposés zur Verfügung. Die Bereitstellung ist für Sie als Eigentümer verpflichtend – es sei denn, das Gebäude steht neun Monate oder mehr im Jahr leer, steht unter Denkmalschutz oder hat eine Fläche von weniger als 50 Quadratmeter.

Keine Sorge um den Energieausweis mit Ihrem Profi von Pfund Gewerbeimmobilien

Mit einer professionellen Rundum-Betreuung durch unser Immobilienbüro bei der Vermarktung Ihrer Gewerbeimmobilie übernehmen wir auch alle Anliegen rund um den Energieausweis. Wir beraten Sie dabei, welche Art sich in Ihrem Fall besser eignet und stellen sicher, dass Sie Ihrer Nachweispflicht in vollem Umfang nachkommen. Selbstverständlich umfasst unser Netzwerk auch qualifizierte Sachverständige, die für Sie die Ermittlung der Energiewerte übernehmen. Sprechen Sie uns einfach an!

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