Jürgen Pfund, Autor bei PFUND Gewerbeimmobilien https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/author/j-pfund/ Wed, 13 Mar 2024 14:26:09 +0000 de-DE hourly 1 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/wp-content/uploads/2020/01/favicon-pfund.png Jürgen Pfund, Autor bei PFUND Gewerbeimmobilien https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/author/j-pfund/ 32 32 Von der Boutique zum Restaurant: Nutzungsänderungen bei Gewerbeimmobilien erklärt https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/von-der-boutique-zum-restaurant-nutzungsaenderungen-bei-gewerbeimmobilien-erklaert/ https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/von-der-boutique-zum-restaurant-nutzungsaenderungen-bei-gewerbeimmobilien-erklaert/#respond Wed, 13 Mar 2024 14:26:08 +0000 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/?p=1470 Sie kaufen eine Gewerbeimmobilie, die vorher ein Kleidungsgeschäft war und möchten nun daraus ein schickes Restaurant machen. Schließlich gehört die Immobilie Ihnen und Sie können damit machen, was Sie wollen. Aber Vorsicht: Eine Änderung des Nutzungszwecks muss vorher genehmigt werden. Sobald Sie die Funktion einer Immobilie ändern wollen, bedarf es einer Nutzungsänderung – auch wenn […]

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Sie kaufen eine Gewerbeimmobilie, die vorher ein Kleidungsgeschäft war und möchten nun daraus ein schickes Restaurant machen. Schließlich gehört die Immobilie Ihnen und Sie können damit machen, was Sie wollen. Aber Vorsicht: Eine Änderung des Nutzungszwecks muss vorher genehmigt werden. Sobald Sie die Funktion einer Immobilie ändern wollen, bedarf es einer Nutzungsänderung – auch wenn Sie keine Umbaumaßnahmen planen. Das heißt, wenn aus einem Ladengeschäft ein Restaurant, aus einem Büro eine Praxis oder ein Fitnessstudio werden soll, muss das vorher bewilligt werden. Das Team von Jürgen Pfund Gewerbeimmobilien kennt sich auch bei diesem Thema bestens aus und erklärt Ihnen, was genau eine Nutzungsänderung ist und worauf Sie achten sollten.

Was ist eine Nutzungsänderung?

Bei der Fertigstellung eines Gebäudes oder noch während des Baus wird jeder Immobilie ein bestimmter Zweck zugeschrieben. Dieser ist immer in den Bauunterlagen vermerkt. Eine Nutzungsänderung bezieht sich auf den Vorgang, bei dem die bisher genehmigte oder festgelegte Nutzung einer Immobilie oder eines Teils davon offiziell in eine andere Art der Nutzung geändert wird. Das erfordert eine Genehmigung durch die zuständigen Baubehörden. Der Grund für eine solche Änderung kann vielfältig sein, etwa die Umwandlung eines Ladengeschäfts in Wohnraum, die Nutzung eines Wohngebäudes für gewerbliche Zwecke oder die Änderung der Art des Gewerbes, das in einem Gebäude betrieben wird. Dabei werden Gewerbe in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Handels-, Gewerbe- und Büronutzung
  • Dienstleistung und Verwaltung
  • Bildung und Wissenschaft
  • Gesundheit, soziale und medizinische Einrichtungen
  • Kultur
  • Sport
  • Räume zur Aufbewahrung und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Lager- und Archivräume
  • Ver- und Entsorgung
  • Verkehr

Möchten Sie zum Beispiel in einer Immobilie ein Kleidungsgeschäft eröffnen, in der vorher ebenfalls ein Kleidungsgeschäft ansässig war, benötigen Sie keine Nutzungsänderung.

Jede dieser Kategorien hat eigene spezifische Bestimmungen. Ein Restaurant hat beispielsweise andere Vorschriften zur Brandschutzordnung, da darin gekocht wird, und außerdem Toiletten für die Gäste. Eine Praxis hat selbstverständlich auch noch spezielle Anforderungen. Auch wenn Sie Ihre Gewerbeimmobilie vermieten wollen, sollten Sie sich bei der potenziellen Mieterin oder dem potenziellen Mieter nach dem Vorhaben erkundigen. Gegebenenfalls müssen Sie eine Nutzungsänderung beantragen.

Wie wird die Nutzungsänderung beantragt?

Um eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung zu erhalten, muss der Eigentümer in der Regel bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.

Dabei benötigen Sie je nach der jeweiligen Landesbauordnung neben dem Antrag die detaillierten Planunterlagen, eine Betriebsbeschreibung, den Stellplatznachweis, den Brandschutznachweis und eine Begründung für die Änderung. Das Verfahren kann eine Prüfung durch verschiedene Behörden und möglicherweise eine öffentliche Anhörung umfassen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die spezifischen Anforderungen und das Verfahren können je nach lokaler Gesetzgebung und den spezifischen Details des Projekts variieren.

Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten Gewerbeimmobilie für Ihr Projekt sind, kann es hilfreich sein, sich an einen erfahrenen Immobilienmakler zu wenden. Jürgen Pfund Gewerbeimmobilien unterstützt Sie gern bei der Suche – mit unserer langjährigen Erfahrung und unseren guten Kontakten finden wir die passende Immobilie für Ihr Vorhaben.

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Die Gestaltung der Ladenfläche – so wird’s gemacht https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/die-gestaltung-der-ladenflaeche-so-wirds-gemacht/ https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/die-gestaltung-der-ladenflaeche-so-wirds-gemacht/#respond Thu, 29 Feb 2024 14:40:22 +0000 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/?p=1463 Für den Erfolg im Einzelhandel ist die Ladenfläche von großer Bedeutung: Hier werden den Kundinnen und Kunden die Produkte und Waren präsentiert. Deswegen muss die Fläche nicht nur praktisch und funktional gestaltet sein, sondern auch zum Kaufen einladen. Eine gut durchdachte Gestaltung kann somit nicht nur den Umsatz steigern, sondern auch das Kundenerlebnis verbessern. Als […]

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Für den Erfolg im Einzelhandel ist die Ladenfläche von großer Bedeutung: Hier werden den Kundinnen und Kunden die Produkte und Waren präsentiert. Deswegen muss die Fläche nicht nur praktisch und funktional gestaltet sein, sondern auch zum Kaufen einladen. Eine gut durchdachte Gestaltung kann somit nicht nur den Umsatz steigern, sondern auch das Kundenerlebnis verbessern. Als Immobilienmakler mit Fokus auf Gewerbeimmobilien kennen wir bei Jürgen Pfund Gewerbeimmobilien die Bedeutung einer effektiven Ladengestaltung und möchten Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie das Potenzial Ihrer Immobilie voll ausschöpfen können.

Mit diesen fünf Tipps zum Erfolg

Zielgruppe kennen und verstehen

Der erste Schritt zur erfolgreichen Gestaltung von Verkaufsflächen ist das Verständnis der Zielgruppe. Unterschiedliche Kundensegmente haben unterschiedliche Bedürfnisse und Vorlieben. Eine hochwertige Boutique wird ihre Ladenfläche anders gestalten wollen als ein Geschäft, das sich auf schnelle Convenience-Artikel spezialisiert hat. Wenn Sie Ihre Zielgruppe genau kennen, können Sie eine Umgebung schaffen, die perfekt auf sie zugeschnitten ist.

Der erste Eindruck zählt

Der Eingangsbereich ist oft der erste Kontaktpunkt zwischen Ihrem Geschäft und potenziellen Kunden. Dieser Bereich sollte einladend gestaltet sein und die Kernbotschaft Ihrer Marke kommunizieren. Eine klare, ansprechende Präsentation Ihrer Produkte oder Dienstleistungen kann Neugier wecken und Kundinnen und Kunden dazu anregen, weiter in Ihr Geschäft hineinzugehen.

Effiziente Raumnutzung

Eine effiziente Raumnutzung ist entscheidend, um das Beste aus Ihrer Ladenfläche herauszuholen. Überlegen Sie genau, wie Sie die verschiedenen Bereiche Ihres Ladens organisieren. Wichtige Aspekte sind hierbei die Platzierung von Bestsellern oder Neuheiten in Augenhöhe, die Schaffung bequemer Laufwege für Kunden und die Nutzung von vertikalem Raum für die Produktpräsentation. Zudem sollten Kassenbereiche so positioniert werden, dass sie für Kunden leicht erreichbar sind, ohne dass sie sich durch den gesamten Laden bewegen müssen. Möchten Sie Kleidung verkaufen, müssen Sie außerdem genug Platz für mindestens zwei Umkleidekabinen mit einrechnen.

Atmosphäre schaffen

Die Atmosphäre in Ihrem Geschäft kann einen großen Einfluss darauf haben, wie lange sich Kundinnen und Kunden bei Ihnen aufhalten und ob sie etwas kaufen werden. Dekorelemente, Beleuchtung, Wandfarben, Musik und Duft können gezielt eingesetzt werden, um eine angenehme Einkaufsumgebung zu schaffen. Eine gut durchdachte Beleuchtung kann beispielsweise bestimmte Produkte hervorheben und zur allgemeinen Wohlfühlatmosphäre beitragen.

Technologie einbinden Die Integration von Technologie in die Ladenflächengestaltung wird zunehmend wichtiger. Digitale Displays oder Apps zur Verbesserung des Kundenerlebnisses können einen modernen und innovativen Eindruck hinterlassen. Solche Technologien bieten nicht nur Mehrwert für die Kundschaft, sondern können auch wertvolle Daten liefern, um das Kundenerlebnis weiter zu personalisieren und zu verbessern.

Ideale Immobilie mit Ladenfläche finden

Die Gestaltung der Ladenfläche ist ein komplexes Zusammenspiel aus verschiedenen Elementen, die alle darauf abzielen, das Kundenerlebnis zu optimieren und den Umsatz zu steigern. Wir von Jürgen Pfund Gewerbeimmobilien sind davon überzeugt, dass eine strategische Planung und Gestaltung der Schlüssel zum Erfolg im Einzelhandel ist. Indem Sie diese Tipps berücksichtigen, können Sie eine Ladenfläche schaffen, die nicht nur ansprechend und funktional ist, sondern auch die einzigartigen Werte und das Angebot Ihres Geschäfts widerspiegelt. Sollten Sie noch auf der Suche nach der perfekten Immobilie für Ihr Geschäft sein, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Unser kompetentes Team unterstützt Sie tatkräftig, die Räumlichkeiten zu finden, die ideal zu Ihren Anforderungen passt.

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Klarheit schaffen: Wie viel ist Ihre Gewerbeimmobilie wirklich wert? https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/klarheit-schaffen-wie-viel-ist-ihre-gewerbeimmobilie-wirklich-wert/ https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/klarheit-schaffen-wie-viel-ist-ihre-gewerbeimmobilie-wirklich-wert/#respond Wed, 14 Feb 2024 14:40:42 +0000 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/?p=1448 Es gibt viele Gründe, weshalb Sie den Wert einer Gewerbeimmobilie ermitteln müssen. Beispielsweise möchten Sie beim Kauf genau wissen, ob der Preis gerechtfertigt ist, und beim Verkauf ist es Ihnen sicherlich wichtig, Ihre Räumlichkeiten nicht unter Wert zu veräußern oder Interessenten und Interessentinnen durch eine zu hohe Preisgestaltung abzuschrecken. Auch das Finanzamt kann nach einer […]

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Es gibt viele Gründe, weshalb Sie den Wert einer Gewerbeimmobilie ermitteln müssen. Beispielsweise möchten Sie beim Kauf genau wissen, ob der Preis gerechtfertigt ist, und beim Verkauf ist es Ihnen sicherlich wichtig, Ihre Räumlichkeiten nicht unter Wert zu veräußern oder Interessenten und Interessentinnen durch eine zu hohe Preisgestaltung abzuschrecken. Auch das Finanzamt kann nach einer neutralen Bewertung Ihrer Gewerbeimmobilie fragen.

Überblick über die verschiedenen Verfahren der Wertermittlung

Um den realen Wert Ihres Büros, Ihrer Produktionsstätte, Gastronomie oder ähnlichem zu ermitteln, ist die Expertise eines erfahrenen Gutachters erforderlich, der mit den vielfältigen Methoden zur Wertermittlung von Gewerbeimmobilien vertraut ist. Gestützt auf die vorliegenden Hintergrundinformationen des Gebäudes wählt der Gutachter ein spezifisches Verfahren.

Am häufigsten kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Hier wird der Wert durch eine Formel ermittelt, die nicht nur den reinen Wert des Gebäudes und des Bodenwerts einbezieht, sondern vor allem den zukünftigen Ertragswert, der durch die Nutzung des Gebäudes entsteht. Dadurch ist dieses Verfahren besonders für Gewerbeimmobilien geeignet.

Das Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) ist international sehr beliebt. Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren werden dabei nicht die zukünftigen Einnahmen einbezogen, sondern die Zahlungsüberschüsse – also der Cashflow. Das sind vor allem für internationale Investoren interessante Werte, weshalb das DCF-Verfahren als eine besonders präzise Methode angesehen wird, die sich auf den Erfolg und den künftigen Cashflow des Unternehmens fokussiert.

Das Sachwertverfahren wird häufig für die Wertermittlung von Wohnimmobilien genutzt, kann aber auch bei Gewerbeimmobilien Anwendung finden. Dies ist vor allem der Fall, wenn es sich um ein speziell ausgerüstetes Gebäude handelt (z. B. eine Produktionsstätte), dessen Nutzung für potenzielle Käufer keinen unmittelbaren Zweck erfüllt. Dann ist das Sachwertverfahren eine Möglichkeit, den Wert der Immobilie basierend auf den Kosten ihrer Bestandteile zu ermitteln, da der Fokus auf der baulichen und technischen Substanz liegt.

Beim Vergleichswertverfahren geht es darum, die Immobilie mit anderen Immobilien in der Region zu vergleichen, die ähnliche Eigenschaften aufweisen. Dieses Verfahren wird vor allem bei Mietwohnungen angewandt, selten bei Gewerbeimmobilien. Doch auch für Büros kann diese Methode sinnvoll sein.

Lassen Sie Ihre Gewerbeimmobilie von Experten bewerten

Die Wertermittlung von Gewerbeimmobilien ist eine komplexe Aufgabe, bei der verschiedenste Faktoren berücksichtigt werden müssen. Ein erfahrener Immobilienmakler ist dabei unerlässlich, da er die Vielfalt der Bewertungsverfahren beherrscht und die am besten geeignete Methode oder eine Kombination davon wählen kann. Zudem kennt ein Experte die spezifischen Merkmale verschiedener Gewerbeimmobilien, sei es Bürogebäude, Einzelhandelsflächen oder Produktionsstätten, und kann diese bei der Wertermittlung berücksichtigen. Die Neutralität und Unabhängigkeit eines Maklers spielen außerdem eine wichtige Rolle, um eine objektive und faire Wertermittlung sicherzustellen, insbesondere wenn verschiedene Interessengruppen involviert sind.

Das Team von Jürgen Pfund ist spezialisiert auf Gewerbeimmobilien und kann den Wert Ihres Gebäudes realistisch ermitteln und Sie außerdem ausgiebig zu Ihrem Vorhaben – sei es der Kauf oder Verkauf einer Gewerbeimmobilie – beraten. Durch unsere langjährige Expertise verstehen wir die komplexen Strukturen der Immobilien und können Ihnen so eine präzise und verlässliche Wertermittlung gewährleisten.

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Arztpraxis mieten: Das sollten Sie wissen! https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/arztpraxis-mieten-das-sollten-sie-wissen/ https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/arztpraxis-mieten-das-sollten-sie-wissen/#respond Thu, 01 Feb 2024 13:34:44 +0000 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/?p=1440 Sie haben die passenden Räumlichkeiten für Ihre Arztpraxis gefunden und jetzt muss nur noch ein Mietvertrag aufgesetzt werden. Doch Vorsicht! Bevor Sie voller Enthusiasmus einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie sich mit den Klauseln und Besonderheiten eines solchen Gewerbemietvertrags vertraut machen. Damit Ihnen und Ihrer Traumpraxis nichts im Wege steht, erklären wir von Jürgen Pfund Immobilien, […]

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Sie haben die passenden Räumlichkeiten für Ihre Arztpraxis gefunden und jetzt muss nur noch ein Mietvertrag aufgesetzt werden. Doch Vorsicht! Bevor Sie voller Enthusiasmus einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie sich mit den Klauseln und Besonderheiten eines solchen Gewerbemietvertrags vertraut machen. Damit Ihnen und Ihrer Traumpraxis nichts im Wege steht, erklären wir von Jürgen Pfund Immobilien, worauf Sie bei der Festlegung der Rahmenbedingungen achten müssen, damit Sie mit Ihrer Arztpraxis ohne Stolpersteine in eine erfolgreiche Zukunft starten können.

Die Besonderheiten eines Gewerbemietvertrags

Da es sich bei Ihrer Praxis nicht um einen Wohnraum handelt, wird ein gewerblicher Mietvertrag aufgesetzt. Es gelten also andere Regelungen als bei einem Wohnraummietvertrag. Daher müssen Sie alle Klauseln sorgfältig durchgehen und sich im besten Fall von Experten beraten lassen.

Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit

Ein Praxismietvertrag unterliegt nicht dem gesetzlichen Kündigungsschutz wie ein Wohnraummietvertrag. Bei einem unbefristeten Mietvertrag hat der Vermieter die Möglichkeit, den Vertrag durch eine ordentliche Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats zu beenden. Danach haben Sie eine gesetzliche Frist von nur sechs Monaten, um mit Ihrer Praxis umzuziehen.

Deswegen ist ein befristeter Vertrag mit einer längeren Laufzeit von beispielsweise zehn Jahren meist die bessere Wahl für eine Arztpraxis. Dadurch haben Sie eine langfristige Sicherheit und können beruhigt in Ihre Praxis investieren.

In bestimmten Fällen wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit können Sie die Frist durch das Sonderkündigungsrecht verkürzen. Dieses Recht haben aber nur Sie und nicht der Vermieter.

Wichtige Klauseln

Es ist entscheidend, den Mietzweck klar und präzise im Vertrag zu definieren. Die Räumlichkeiten müssen den spezifischen Anforderungen einer Arztpraxis entsprechen. Dazu gehören nicht nur die eigentlichen Behandlungsräume, sondern auch Wartebereiche, sanitäre Anlagen und Nebenräume. Auch das Recht auf ein Praxisschild am Gebäude gehört dazu. Durch die genaue Formulierung können Missverständnisse vermieden werden.

Wenn Sie flexibel bleiben möchten und in Zukunft Ihre Einzelpraxis zum Beispiel in eine Gemeinschaftspraxis umwandeln wollen, müssen Sie auch hier klare Klauseln zur Rechtsform Ihrer Praxis formulieren.

Außerdem sollten Sie für die Zukunft planen und Klauseln in den Vertrag aufnehmen, die den Verkauf Ihrer Praxis regeln. Der Mietvertrag sollte klare Bestimmungen darüber enthalten, wie dieser Prozess abläuft, welche Zustimmungen erforderlich sind und wie die Übernahme der Mietverpflichtungen durch den neuen Eigentümer geregelt wird. Sowohl Sie als auch Ihre Erben sollten die Praxis an andere Ärzte verkaufen dürfen. Ihr Nachmieter kann dann in den ursprünglichen Mietvertrag eintreten.

Schützen Sie Ihre Praxis weiterhin, indem Sie eine Konkurrenzschutzklausel in den Mietvertrag aufnehmen. Diese kann festlegen, dass im selben Gebäude keine vergleichbaren medizinischen Einrichtungen eröffnet werden dürfen, um potenzielle Wettbewerbsnachteile zu minimieren. Haben Sie schon einen Gewerbemietvertrag unterschrieben, können Sie auch noch nachträglich Zusätze vereinbaren. Diese Regelungen sollten Sie unbedingt schriftlich festhalten.

Keine Klausel übersehen mit den Experten von Jürgen Pfund Immobilien

Ob Praxisneugründung oder Umzug – bei der Verhandlung von Gewerbemietverträgen ist es immer ratsam, einen erfahrenen Profi zu Rate zu ziehen. Das Team von Jürgen Pfund Immobilien ist auf Gewerbeimmobilien spezialisiert und kennt alle Feinheiten und Klauseln, die bei solchen Verträgen zu beachten sind. Damit Sie Ihre medizinische Einrichtung langfristig unter optimalen Bedingungen betreiben können, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Auch wenn Sie noch keine geeigneten Räumlichkeiten gefunden haben, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir vermitteln Ihnen die ideale Immobilie für Ihr Vorhaben und beraten Sie ausführlich bei der Vertragsverhandlung!

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Bürofläche gestalten – so wird’s gemacht! https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/bueroflaeche-gestalten-so-wirds-gemacht/ https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/bueroflaeche-gestalten-so-wirds-gemacht/#respond Wed, 17 Jan 2024 13:01:51 +0000 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/?p=1432 Sie haben die ideale Bürofläche für Ihr Unternehmen gefunden, doch bevor Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren neuen Arbeitsplatz nutzen lassen, müssen Sie die Räumlichkeiten zu allererst einrichten. Aber worauf genau muss dabei geachtet werden? Ein paar Tische und Stühle reichen nicht aus – abgesehen von einigen gesetzlichen Vorgaben, die eingehalten werden müssen, wollen Sie […]

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Sie haben die ideale Bürofläche für Ihr Unternehmen gefunden, doch bevor Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren neuen Arbeitsplatz nutzen lassen, müssen Sie die Räumlichkeiten zu allererst einrichten. Aber worauf genau muss dabei geachtet werden? Ein paar Tische und Stühle reichen nicht aus – abgesehen von einigen gesetzlichen Vorgaben, die eingehalten werden müssen, wollen Sie allen sicherlich die passende Umgebung ermöglichen, in der sich jeder wohlfühlen und konzentrieren kann. Jürgen Pfund und sein Team sind Experten auf dem Gebiet Gewerbeimmobilien und erklären Ihnen gern, was es bei der Gestaltung der Büroräume zu beachten gilt und wie diese am besten umgesetzt werden.

Der Weg zur idealen Arbeitsatmosphäre

Die Gestaltung eines effizienten Büros ist mehr als nur das Arrangieren von Möbeln. Sie beeinflusst die Produktivität, die Stimmung und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Natürlich kommt es dabei immer darauf an, welche Anforderungen und Bedürfnisse Ihr Unternehmen hat und wie die Räumlichkeiten geschnitten sind. Dennoch gibt es einige grundlegende Maßnahmen, die Sie zur Gestaltung umsetzen können.

Ergonomie am Arbeitsplatz

Ergonomie ist ein grundlegender Faktor für die Gesundheit und Produktivität am Arbeitsplatz. Die richtige Positionierung von Schreibtisch, Stuhl und Monitor ist entscheidend. Ein ergonomischer Arbeitsplatz minimiert nicht nur das Risiko von Rückenproblemen, sondern fördert auch eine effizientere Arbeitsweise.

Flexible Arbeitsbereiche

Das Großraumbüro liegt sehr im Trend – es nutzt die vorhandene Fläche optimal und verkürzt die Kommunikationswege. Doch es bringt auch einige Nachteile mit sich. Gerade wenn viel telefoniert oder besprochen wird, kann ein hoher Geräuschpegel entstehen und die Konzentration beeinträchtigen. Hier ist die Lösung, vor allem vielseitige Arbeitsbereiche zu bieten, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerecht werden. Dafür eignen sich beispielsweise abgetrennte Besprechungsräume, Raumteiler und Rückzugsorte für Telefonate, Kundentermine oder interne Besprechungen.

Farb- und Lichtgestaltung

Die Auswahl von Farben und die Beleuchtung spielen eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung einer positiven Arbeitsatmosphäre. Helle, beruhigende Farben können die Kreativität fördern und die Stimmung heben. Natürliches Licht ist ideal, aber wenn dies nicht möglich ist, sollten künstliche Lichtquellen sorgfältig ausgewählt und positioniert werden, um Blendung in den Bildschirmen zu vermeiden.

Pflanzen und Dekoration

Die Integration von Pflanzen und dekorativen Elementen bringt nicht nur frischen Wind ins Büro, sondern steigert auch das allgemeine Wohlbefinden. Pflanzen verbessern die Luftqualität und schaffen eine angenehme und stressreduzierende Umgebung. Geschickt platzierte Kunstwerke und Dekorationen können ebenfalls zur visuellen Stimulation beitragen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbringen viel Zeit im Büro, deswegen sollten Sie auf jeden Fall eine angenehme Wohlfühl- und Arbeitsatmosphären schaffen.

Noch keine passende Bürofläche gefunden? Jürgen Pfund und sein Team helfen Ihnen!

Wie Sie Ihr Büro letztendlich gestalten, hängt von vielen Faktoren wie dem Budget, den räumlichen Gegebenheiten und Ihren spezifischen Anforderungen ab. Eine gut durchdachte Bürogestaltung ist aber auf jeden Fall ein Investment in die Zukunft des Unternehmens und die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Falls Sie sich noch auf der Suche nach der optimalen Bürofläche für Ihr Unternehmen befinden, steht Ihnen das erfahrene Makler-Team von Jürgen Pfund Gewerbeimmobilien zur Seite. Durch jahrelange Erfahrung und eine ausgezeichnete Vernetzung in der Branche finden wir für Sie die idealen Räumlichkeiten, die perfekt zu Ihren geschäftlichen Vorhaben passen. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen, um die richtige Entscheidung für die Zukunft Ihres Unternehmens zu treffen.

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Gesetzesänderung 2024: Was Sie als Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/gesetzesaenderung-2024-was-sie-als-immobilienbesitzer-jetzt-wissen-muessen/ https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/gesetzesaenderung-2024-was-sie-als-immobilienbesitzer-jetzt-wissen-muessen/#respond Mon, 08 Jan 2024 13:19:38 +0000 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/?p=1427 Das neue Jahr hat begonnen und bringt für Immobilienbesitzer Änderungen mit sich, die es zu beachten gilt. Vor allem durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden neue Regelungen eingeführt, die den Energiebedarf von Gebäuden reduzieren sollen. Diese gelten sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbeimmobilien – und sind somit auch für Gewerbetreibende relevant. Damit auch Sie auf […]

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Das neue Jahr hat begonnen und bringt für Immobilienbesitzer Änderungen mit sich, die es zu beachten gilt. Vor allem durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden neue Regelungen eingeführt, die den Energiebedarf von Gebäuden reduzieren sollen. Diese gelten sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbeimmobilien – und sind somit auch für Gewerbetreibende relevant. Damit auch Sie auf dem neusten Stand sind, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, auf die Sie als Gebäudebesitzer 2024 achten sollten.

Das sind die Gesetzesänderungen im Jahr 2024:

Gebäudeenergiegesetz

Die größte Veränderung bringt das neue Gebäudeenergiegesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Dabei geht es vor allem darum, Gebäude so energieeffizient wie möglich zu gestalten und somit die CO2-Emissionen zu reduzieren. Deswegen dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungsanlagen verbaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.

Für Bestandshäuser und Neubauten in anderen Gebieten gilt diese Regelungen nicht. Anlagen, die mit fossilen Rohstoffen heizen, können weiterhin verwendet und bei Schäden auch repariert werden und müssen nicht umfassend ausgetauscht werden.

Überprüfung von Heizungsanlagen und Heizkesselaustausch

Ein hydraulischer Abgleich in Gebäuden mit sechs oder mehr Wohnungen ist ab diesem Jahr verpflichtend, um die Effizienz der Heizungsanlage zu gewährleisten. Bis zum 15. September haben Immobilienbesitzer Zeit, diesen durchzuführen. Weiterhin muss der Heizkessel ausgetauscht werden, wenn er über 30 Jahre alt ist.

Solarpflicht

Auch im Jahr 2024 gibt es keine allgemeingültige Solarpflicht in Deutschland. In Bremen allerdings muss ab dem 1. Juli bei grundlegenden Dachsanierungen bis zu 50 Prozent der Fläche mit einer Photovoltaikanlage versehen werden. Ab dem 1. Januar gilt die Solarpflicht für alle neuen Nichtwohngebäude in Nordrhein-Westfalen.

In Niedersachsen wird diese Pflicht nun für öffentliche Neubauten wirksam. Im Bundesland Hessen wird ab November die Solarpflicht auch für bereits existierende Immobilien im landeseigenen Besitz eingeführt.

Förderungen

Beim Einbau eines nachhaltigen und klimafreundlichen Heizsystems erhalten Eigentümer ab 2024 entsprechende Förderungen. Mit drei verschiedenen Förderpaketen, die kombiniert werden können, werden bis zu 70 Prozent der Kosten übernommen.

CO2-Steuer

Seit 2021 sollte jedes Jahr die CO2-Steuer erhöht werden. Während 2023 die Erhöhung ausgesetzt wurde, müssen Immobilienbesitzer nun 45 Euro statt bisherige 30 Euro pro Tonne CO2 zahlen.

Aufgepasst: Bei Verstößen gegen die neuen Energiegesetze müssen Eigentümer mit Bußgeldern zwischen 5.000 und 50.000 Euro rechnen. Daher sollten Sie stets die neusten Regelungen im Blick haben.

Ausnahme für Gewerbeimmobilien

Nichtwohngebäude mit einer Heizleistung von über 290 kW müssen bis 31. Dezember 2024 Gebäudeautomation und -steuerung nachrüsten. Das sehen die GEG-Ausnahmeregelungen für Hallen mit einer Raumhöhe von mehr als vier Metern vor, die dezentrale Heizungen wie Infrarotstrahler oder Warmluftheizungen nutzen. Diese Geräte können innerhalb von zehn Jahren ausgetauscht werden, ohne dass die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Wärme gilt. Nach dem ersten Tausch haben Sie nochmals elf Jahre Zeit, um auf erneuerbare Energien umzurüsten.

Der Komplettaustausch der Heizungsanlage hat jedoch eine Übergangsfrist von nur zwei Jahren. Danach muss die Anlage mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen; bis 2040 steigt der Prozentsatz auf 60. Wenn die neue Anlage 40 Prozent weniger Energie verbraucht als die alte, kann die fossile Brennstoffnutzung bis 31. Dezember 2044 fortgesetzt werden. Effizienzgewinne durch Deckenventilatoren, RLT-Anlagen, Abwärmenutzung oder Solarthermie werden im Endenergieverbrauch berücksichtigt. Das bedeutet, dass diese Maßnahmen den Anteil der erneuerbaren Energien reduzieren können, der für die Erfüllung des GEG erforderlich ist.

Immobilien 2024 kaufen & verkaufen – Jürgen Pfund Immobilien macht es möglich!

Das Jahr 2024 bringt für Immobilienbesitzer bedeutende Veränderungen mit sich. Auch für Verkäufer und Käufer sind diese Faktoren sehr relevant, um stets über die Anforderungen an eine Immobilie informiert zu sein. Die erfahrenen Fachleute von Jürgen Pfund Immobilien stehen Ihnen beim Kauf und Verkauf von Immobilien kompetent zur Seite. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen und halten uns stets auf dem neuesten Stand. Unser engagiertes Team unterstützt Sie nicht nur fachlich während des gesamten Prozesses. Mit uns können Sie alle relevanten Aspekte, die Sie als Immobilienbesitzer oder Käufer beachten müssen, im Auge behalten.

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So gestalten Sie Ihre Gewerbeimmobilie energieeffizienter! https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/so-gestalten-sie-ihre-gewerbeimmobilie-energieeffizienter/ https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/so-gestalten-sie-ihre-gewerbeimmobilie-energieeffizienter/#respond Wed, 13 Dec 2023 11:28:36 +0000 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/?p=1423 Als Unternehmer haben Sie nicht nur das Wohl Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundschaft im Blick, sondern auch das der Umwelt. Eine energieeffiziente und nachhaltige Gewerbeimmobilie kann sich nicht nur positiv auf Ihren CO2-Haushalt auswirken, sondern Ihre Ausgaben gering halten. Es gibt verschiedene Faktoren, die Sie berücksichtigen können, um den Energieverbrauch Ihrer Immobilie zu senken. […]

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Als Unternehmer haben Sie nicht nur das Wohl Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundschaft im Blick, sondern auch das der Umwelt. Eine energieeffiziente und nachhaltige Gewerbeimmobilie kann sich nicht nur positiv auf Ihren CO2-Haushalt auswirken, sondern Ihre Ausgaben gering halten. Es gibt verschiedene Faktoren, die Sie berücksichtigen können, um den Energieverbrauch Ihrer Immobilie zu senken. Gern geben Ihnen die Gewerbeimmobilien-Profis von Jürgen Pfund Tipps, wie Sie Ihr Unternehmen nicht nur in eine grünere Zukunft führen, sondern auch Kosten sparen.

Tipps für eine umweltschonende Gewerbeimmobilie

Um Ihren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern und Energieeinsparungen zu erzielen, empfehlen wir Ihnen, folgende Maßnahmen für Ihre Gewerbeimmobilie umzusetzen:

  • Wärmedämmung: Investieren Sie in eine effiziente Wärmedämmung, um den Energieverlust Ihrer Immobilie zu minimieren. Ist das Gebäude gut durch die Dämmung von Dach und Außenwänden isoliert, reduziert dies den Bedarf an Heizung und Kühlung erheblich.
  • Heizung: Der Austausch einer in die Jahre gekommenen Heizanlage durch ein moderneres System mit einer Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermie kann den Energieverbrauch senken und die Betriebskosten langfristig reduzieren.
  • Regelmäßige Wartung: Wenn Sie Ihre Heiz- und Lüftungssysteme in regelmäßigen Abständen fachgerecht kontrollieren und gegebenenfalls reparieren lassen, ist eine effiziente Nutzung der Geräte sichergestellt. Ein hydraulischer Abgleich Ihrer Heizung vom Fachmann kann schon viel bewirken.
  • Fensterisolierung: Der Einsatz von energieeffizienten Fenstern trägt dazu bei, den Wärmeverlust zu minimieren und die Raumtemperatur besser zu regulieren. Tauschen Sie zum Beispiel veraltete Schaufenstergläser durch eine Scheibe mit Wärmeschutzverglasung aus.
  • Beleuchtung: Ersetzen Sie herkömmliche Beleuchtungssysteme durch LED-Lampen, um den Stromverbrauch zu reduzieren und die Lebensdauer der Beleuchtung zu verlängern. Diese können auch durch smarte Systeme und Zeitpläne individuell gesteuert werden.
  • Lüftungsanlagen: Eine Lüftungsanlage tauscht die Raumluft automatisch aus, sorgt für ein gutes Arbeitsklima und die Räumlichkeiten werden optimal belüftet. Moderne Anlagen arbeiten außerdem mit einer Wärmerückgewinnung, indem sie die Energie der Abluft nutzen, um zu heizen.
  • Erneuerbare Energien: Für eine nachhaltige Energiegewinnung lohnen sich langfristig Wärmepumpen oder Solaranlagen. So können Sie Strom und Wärme aus unerschöpflichen Quellen ziehen und machen sich zudem unabhängig von steigenden Brennstoffpreisen.
  • Verhaltensregeln: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen bewussten Umgang mit Energie, zum Beispiel durch das Ausschalten von Geräten bei Nichtgebrauch.
  • Analyse: Haben Sie immer Ihren Verbrauch im Blick! Führen Sie am besten ein System zum Überwachen des Energieverbrauchs ein, um potenzielle Einsparungen zu erkennen und effektive Maßnahmen zur Reduzierung zu treffen.

Moderne Gewerbeimmobilien für Ihren Erfolg mit Jürgen Pfund

Eine energieeffiziente Gewerbeimmobilie bietet viele Vorzüge. Neben der Aussicht auf geringere Betriebskosten können Sie sicher sein, dass der Einsatz moderner Technologien wie Solaranlagen und effizienter Wärmedämmung den Wert Ihrer Immobilie steigert und außerdem auch Ihr Unternehmensimage. Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Immobilie im Großraum Stuttgart suchen, die von Anfang an optimal für energieeffizientes Arbeiten ausgestattet ist, sind wir von Jürgen Pfund Gewerbeimmobilien der richtige Ansprechpartner für Sie. Unsere Kompetenz geht über die herkömmliche Immobiliensuche hinaus, denn wir suchen für Sie gezielt nach Immobilien, die nicht nur Ihren geschäftlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch auf Ihren Wunsch die neuesten Standards der Energieeffizienz erfüllen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen eine Immobilie präsentieren, die durch eine moderne Gebäudetechnik langfristige Vorteile bietet.

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Coworking Spaces: alternatives Nutzungskonzept für Gewerbeimmobilien https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/coworking-spaces-alternatives-nutzungskonzept-fuer-gewerbeimmobilien/ https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/coworking-spaces-alternatives-nutzungskonzept-fuer-gewerbeimmobilien/#respond Wed, 29 Nov 2023 14:15:13 +0000 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/?p=1413 Spätestens seit der Covid-Pandemie hat sich die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl innovativer Arbeitsmodelle, bei denen häufig die Life-Work-Balance im Mittelpunkt steht. Vor allem Remote Work ist beliebter denn je. So können Menschen bequem von überall aus arbeiten – sei es im Urlaub, im Zug oder im Homeoffice. Das klingt zunächst angenehm, […]

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Spätestens seit der Covid-Pandemie hat sich die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl innovativer Arbeitsmodelle, bei denen häufig die Life-Work-Balance im Mittelpunkt steht. Vor allem Remote Work ist beliebter denn je. So können Menschen bequem von überall aus arbeiten – sei es im Urlaub, im Zug oder im Homeoffice. Das klingt zunächst angenehm, hat aber auch negative Begleiterscheinungen. Wer ständig zu Hause ist, vermisst oft den sozialen Austausch, oder private Angelegenheiten – seien es die Kinder oder das schmutzige Geschirr – lenken ab und stören die Produktivität. Doch auch dafür gibt es eine moderne Lösung: einen Coworking Space. Auch die Eigentümer von Gewerbeimmobilien können davon profitieren.

Was ist ein Coworking Space?

Das moderne Büro – ein Coworking Space – ist ein gemeinsam genutzter Arbeitsplatz, der von verschiedenen Personen oder Unternehmen genutzt wird, die nicht unbedingt derselben Organisation angehören. Hier teilen sich Freelancer, Unternehmer, Start-ups und manchmal auch größere Unternehmen die Infrastruktur und Ressourcen eines Büros. Diese Räumlichkeiten bieten in der Regel ein offenes und flexibles Arbeitsumfeld, das den Austausch von Ideen, die Zusammenarbeit und die Bildung einer Gemeinschaft fördert.

Der Eigentümer der Immobilie stellt den Arbeitsplatz mit Schreibtischen, Stühlen, Druckern und allem, was in einem Büro benötigt wird. Remote Worker oder auch Studierende können sich für eine bestimmte Zeitspanne einen Tisch buchen und flexibel arbeiten.

Coworking Space in Ihrer Gewerbeimmobilie – so profitieren Sie davon

In der heutigen Zeit, in der sich die Arbeitsweisen ständig verändern, bieten Coworking Spaces eine Antwort auf die Forderungen nach Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Dieser Wandel definierte auch die Landschaft der Gewerbeimmobilien neu. Als Eigentümer einer solchen Immobilie können auch Sie von der Einrichtung eines Coworking Spaces in Ihren Räumlichkeiten zahlreiche Vorteile haben:

  • Höhere Auslastung der Immobilie: Ein Coworking Space kann dazu beitragen, Leerstände zu reduzieren, indem er zusätzliche Mieter anzieht, die flexible Arbeitsplatzlösungen suchen.
  • Verschiedene Einnahmequellen: Sie können nicht nur langfristige Mietverträge für traditionelle Büroräume anbieten, sondern auch kurzfristige, flexible Verträge für Coworking-Nutzer und so Ihre Einnahmequellen diversifizieren.
  • Attraktivität für Start-ups und kleine Unternehmen: Insbesondere Start-ups und Kleinunternehmen bevorzugen flexiblere Mietbedingungen. Dies kann dazu beitragen, neue Mieter zu gewinnen, die möglicherweise nicht über die finanziellen Ressourcen für langfristige Mietverträge verfügen.
  • Networking: Coworking Spaces fördern eine gemeinschaftliche Atmosphäre, in der Unternehmen und Einzelpersonen voneinander profitieren können. Hier können Kontakte geknüpft werden, die sowohl für Mieter als auch für Immobilienbesitzer vorteilhaft sind.
  • Wertsteigerung der Immobilie: Ein gut gestalteter und effizient genutzter Coworking Space ist modern und kann den Gesamtwert der Immobilie steigern, indem er sie für potenzielle Mieter attraktiver macht.

Die richtige Gewerbeimmobilie finden – dank den Experten von Pfund Gewerbeimmobilien

Es ist wichtig zu beachten, dass der Erfolg eines Coworking Spaces stark vom Standort der Immobilie, dem Management und einer sich unterstützenden Gemeinschaft abhängt. Es ist daher ratsam, eine gründliche Marktforschung und Planung durchzuführen, bevor Sie sich für die Einrichtung eines Coworking Spaces entscheiden. Wenn Sie auf der Suche nach den idealen Räumlichkeiten für die Eröffnung eines Coworking Spaces sind – nicht nur, um finanzielle Vorteile zu erzielen, sondern auch, um eine produktive und moderne Arbeitsatmosphäre mit unterschiedlichen Menschen zu schaffen – stehen Ihnen die Experten von Pfund Gewerbeimmobilien gern zur Verfügung. Wir unterstützen Sie tatkräftig und beraten Sie umfassend bei der Suche nach den passenden Räumlichkeiten für Ihr Vorhaben.

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Verkauf Ihrer Gewerbeimmobilie: Häufige Fehler & Tipps https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/verkauf-ihrer-gewerbeimmobilie-haeufige-fehler-tipps/ https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/verkauf-ihrer-gewerbeimmobilie-haeufige-fehler-tipps/#respond Wed, 08 Nov 2023 12:14:42 +0000 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/?p=1405 Sie besitzen eine Gewerbeimmobilie und wollen diese verkaufen? Sie glauben, ein kurzes Inserat im Internet reicht aus und schon steht der ideale Interessent vor der Tür? Dann ist das der erste Fehler, den Sie beim Immobilienverkauf machen. Egal, ob Wohnung, Haus oder eine Gewerbeimmobilie – ein Verkauf ist mit mehr Aufwand und Hürden verbunden, als […]

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Sie besitzen eine Gewerbeimmobilie und wollen diese verkaufen? Sie glauben, ein kurzes Inserat im Internet reicht aus und schon steht der ideale Interessent vor der Tür? Dann ist das der erste Fehler, den Sie beim Immobilienverkauf machen. Egal, ob Wohnung, Haus oder eine Gewerbeimmobilie – ein Verkauf ist mit mehr Aufwand und Hürden verbunden, als man zunächst glauben mag. Vom Exposé über Besichtigungen bis hin zum Vertrag gibt es einige Stolpersteine, die Ihnen in den Weg gelegt werden können. Damit auch Sie einen reibungslosen und effizienten Verkaufsablauf haben und den richtigen Käufer für Ihre Immobilie finden, verraten wir von Jürgen Pfund Immobilien, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Die häufigsten Fehler – worauf Sie beim Immobilienverkauf unbedingt achten sollten

Ein typischer Fehler, den viele gleich zu Beginn machen, ist ein mangelhaftes Exposé. Stellen Sie sicher, dass dieses professionell gestaltet ist. Verwackelte Fotos in schlechter Qualität und aus ungünstigen Winkeln schrecken potenzielle Käuferinnen und Käufer ab. Auch der dazugehörige Text sollte nicht nur informativ sein und alle wichtigen Details zur Immobilie enthalten, sondern auch ansprechend und fehlerfrei geschrieben sein. Heben Sie alle positiven Merkmale der Immobilie hervor und setzen Sie diese mit hochwertigen Fotos richtig in Szene.

Viele Verkäuferinnen und Verkäufer fragen sich: Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Verkaufen? Darüber sind sich selbst Experten nicht einig. Bekannt ist, dass die Immobilienpreise in Deutschland seit Jahren kontinuierlich steigen. Doch das wird vermutlich nicht immer so bleiben – behalten Sie den Immobilienmarkt und mögliche Wendepunkte stets im Auge.

Beim Verkaufspreis können einige Fehler gemacht werden. Ist er zu hoch, fällt Ihre Immobilie schnell bei potenziellen Interessenten unter den Radar. Sie sollten den Preis aber auch nicht zu niedrig ansetzen. Einerseits ist dies zu Ihrem Nachteil, da Sie mehr aus Ihrer Immobilie herausholen können, andererseits kann ein zu günstiger Verkaufspreis auch die falsche Zielgruppe ansprechen. Es ist also wichtig, den Marktwert Ihrer Immobilie zu kennen, der sich unter anderem aus Lage, Bausubstanz und Zustand zusammensetzt. Trotzdem sollten Sie natürlich eine gewisse Verhandlungsbereitschaft mitbringen. Am besten legen Sie von Anfang an eine Verkaufsstrategie und einen Preis fest, den Sie nicht unterschreiten wollen.

Haben Sie die ersten Interessenten gefunden, stehen Besichtigungen an. Hier sollten Sie nicht nur Ihre Immobilie, sondern auch sich selbst von Ihrer besten Seite zeigen. Der erste Eindruck zählt: Ist die Ladenfläche, das Büro oder das Gebäude unordentlich und unsauber, wirkt das schnell sehr unattraktiv und Ihre Interessenten verlassen den Termin mit einem schlechten Gefühl. Sie sollten aber nicht nur die Immobilie herrichten. Auch Sie sollten sich darauf vorbereiten, dass detaillierte Fragen zur Immobilie gestellt werden, schließlich müssen Gewerbetreibende vorher ganz genau wissen, ob die Räumlichkeiten für ihr Unternehmen geeignet sind.

Wenn Sie nicht alle Unterlagen zur Hand haben, kann das beim Verkauf zu Problemen führen. So ist es zum Beispiel bei Gewerbeimmobilien gesetzlich vorgeschrieben, dem Interessenten den Energieausweis – entweder einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – bei der Besichtigung unaufgefordert auszuhändigen. Aber auch andere Unterlagen wie Grundbuchauszug, Baupläne und Auszüge aus der Flurkarte werden für den Verkauf benötigt.

Haben Sie eine Käuferin oder einen Käufer gefunden, können Sie immer noch schwerwiegende Fehler machen. Wenn Sie keine Bonitätsprüfung durchführen, kann das im Nachhinein zu erheblichen Nachteilen für Sie führen. Eine Methode ist es, sich eine Finanzierungszusage eines deutschen Bankinstituts vorlegen zu lassen.

Abschließend muss ein Kaufvertrag aufgesetzt werden. Flüchtigkeitsfehler, falsche Beschreibungen und unzureichende Regelungen können Folgen haben. Vor allem ist es wichtig, alle gesetzlichen und behördlichen Regelungen zu kennen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag mehrmals und lassen Sie ihn von einem Fachmann gegenlesen.

Immobilienverkauf leicht gemacht mit Ihrem Experten Jürgen Pfund

Sollten Sie Ihre Immobilie im Alleingang verkaufen wollen, unterschätzen Sie dabei nicht den Aufwand. Gleichzeitig sollten Sie auch nicht Ihre Kenntnisse in diesem Bereich überschätzen. Denken Sie daran, dass Sie sich um alles selbst kümmern müssen: Exposé, Besichtigungstermine, Unterlagen und vieles mehr. Das ist sehr zeitaufwendig und es können schnell gravierende Fehler passieren.

Wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen, brauchen Sie sich um solche Fehler keine Sorgen machen. Das Team von Jürgen Pfund Immobilien kümmert sich um den Verkauf Ihrer Gewerbeimmobilie. Wir bringen das nötige Know-how mit und kennen alle Kniffe in dieser Branche. Selbstverständlich erstellen wir für Sie ein professionelles Exposé, organisieren alle Besichtigungstermine und finden den idealen Käufer für Ihre Immobilie. Auch bei der Vertragsabwicklung stehen Ihnen unsere Experten zur Seite, damit keine Fehler unterlaufen und der Verkauf schnell und effizient über die Bühne geht.

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Was Sie über den Energieausweis bei Gewerbeimmobilien wissen sollten https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/was-sie-ueber-den-energieausweis-bei-gewerbeimmobilien-wissen-sollten/ https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/was-sie-ueber-den-energieausweis-bei-gewerbeimmobilien-wissen-sollten/#respond Wed, 01 Nov 2023 09:48:40 +0000 https://www.pfund-gewerbeimmobilien.de/?p=1397 Sie besitzen eine Gewerbeimmobilie und möchten diese verkaufen oder vermieten? Dann brauchen Sie unbedingt einen Energieausweis. Denn: Seit 2009 sind Sie verpflichtet, ihn Miet- oder Kaufinteressenten vorzulegen – und zwar schon in der Immobilienanzeige. Auch dort müssen verschiedene Angaben zum Energieverbrauch gemacht werden. Was für Arten von Energieausweisen es gibt und worauf Sie dabei achten […]

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Sie besitzen eine Gewerbeimmobilie und möchten diese verkaufen oder vermieten? Dann brauchen Sie unbedingt einen Energieausweis. Denn: Seit 2009 sind Sie verpflichtet, ihn Miet- oder Kaufinteressenten vorzulegen – und zwar schon in der Immobilienanzeige. Auch dort müssen verschiedene Angaben zum Energieverbrauch gemacht werden. Was für Arten von Energieausweisen es gibt und worauf Sie dabei achten müssen, erklärt Ihnen das Team von Jürgen Pfund Immobilien – Ihr Makler, wenn es um Gewerbeimmobilen geht.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – Sie haben die Wahl

Gewerbeimmobilien benötigen einen „Energieausweis für Nichtwohngebäude“. Im Gegensatz zum Energieausweis für Wohngebäude wird hier nicht nur der Verbrauch für Wärme angegeben, sondern zusätzlich Strom für Lüftung, Beleuchtung oder eventuelle Klimaanlagen separat aufgelistet. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten eines Energieausweises: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. In der Regel wird nur einer von beiden benötigt und als Eigentümer einer Gewerbeimmobilie haben Sie grundsätzlich die freie Wahl.

Verbrauchsausweis

Dieser Ausweis ermittelt den theoretischen Energieverbrauch unddie Effizienz der Immobilie anhand der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Die berechneten Werte hängen daher stark vom Nutzungsverhalten der letzten Jahre ab. Die Bewertung basiert jedoch auf klimabereinigten Werten. Somit werden starke Witterungseinflüsse ausgeglichen. Ein Vorteil des Verbrauchsausweises ist, dass er günstiger ist als der Bedarfsausweis.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis berechnet den tatsächlichen Energieverbrauch. Hier wird der Wert des Gesamtenergieverbrauchs auf der Grundlage der Gebäudeeigenschaften ermittelt und ist somit nutzerunabhängig. Über die Bausubstanz und die Anlagentechnik erfolgt so eine Bewertung der Immobilie, die deutlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis ist – allerdings auch teurer. Handelt es sich um einen Neubau oder wurde das Gebäude erst kürzlich umfangreich modernisiert, muss auf den Bedarfsausweis zurückgegriffen werden, da sich die Berechnung nicht auf die letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre bezogen werden kann.

Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig und müssen nur bei einer grundlegenden Modernisierung vorzeitig neu ausgestellt werden. Nach der Energiesparverordnung (EnEV 2014) müssen Sie Miet- oder Kaufinteressenten den Energieausweis Ihrer Gewerbeimmobilie unaufgefordert vorlegen. Auch im Inserat müssen bereits folgende Angaben gemacht werden: Art des Energieausweises, Wert des Energiebedarfs bzw. Energieverbrauchs jeweils für Wärme und Strom sowie der wesentliche Energieträger der Immobilie. Denkmalgeschützte Gebäude oder Gewerbeimmobilien, die nicht mehr als drei Monate im Jahr genutzt werden oder nicht größer als 50 qm sind, benötigen keinen Energieausweis.

Aushangpflicht des Energieausweises

Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) gelten neue Regelungen für die Aushangpflicht des Energieausweises. Für behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr muss ab einer Fläche von 250 m² ein Energieausweis ausgestellt und gut sichtbar ausgehängt werden. Eine Aushangpflicht besteht auch für nichtbehördliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m². Dabei genügt es, wenn die Aushangseite oder die erste und dritte Seite des Verbrauchs- oder Bedarfsausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle präsentiert wird.

So erhalten Sie einen Energieausweis für Ihre Gewerbeimmobilie

Ein Energieausweis für Ihre Gewerbeimmobilie, egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, sollte ausschließlich von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Dazu ist nicht immer eine Besichtigung vor Ort notwendig – oft reichen Formulare und Fotos, die Sie online einreichen können. Bei der Suche nach einem qualifizierten Experten ist allerdings Vorsicht geboten: Leider gibt es auch unseriöse Anbieter und Firmen, die Sie bei der Ausstellung eines Energieausweises übervorteilen wollen. Um das zu vermeiden, wenden Sie sich am besten an einen Immobilienmakler. Wir von Jürgen Pfund Immobilien arbeiten eng mit seriösen und qualifizierten Fachkräften zusammen und können Sie auch bei der Entscheidung über die Art des Energieausweises beraten. Selbstverständlich sind die Kosten für den Energieausweis bei einem Alleinauftrag inklusive und werden von uns übernommen.

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