Arztpraxis mieten: Das sollten Sie wissen!
Sie haben die passenden Räumlichkeiten für Ihre Arztpraxis gefunden und jetzt muss nur noch ein Mietvertrag aufgesetzt werden. Doch Vorsicht! Bevor Sie voller Enthusiasmus einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie sich mit den Klauseln und Besonderheiten eines solchen Gewerbemietvertrags vertraut machen. Damit Ihnen und Ihrer Traumpraxis nichts im Wege steht, erklären wir von Jürgen Pfund Immobilien, worauf Sie bei der Festlegung der Rahmenbedingungen achten müssen, damit Sie mit Ihrer Arztpraxis ohne Stolpersteine in eine erfolgreiche Zukunft starten können.
Die Besonderheiten eines Gewerbemietvertrags
Da es sich bei Ihrer Praxis nicht um einen Wohnraum handelt, wird ein gewerblicher Mietvertrag aufgesetzt. Es gelten also andere Regelungen als bei einem Wohnraummietvertrag. Daher müssen Sie alle Klauseln sorgfältig durchgehen und sich im besten Fall von Experten beraten lassen.
Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit
Ein Praxismietvertrag unterliegt nicht dem gesetzlichen Kündigungsschutz wie ein Wohnraummietvertrag. Bei einem unbefristeten Mietvertrag hat der Vermieter die Möglichkeit, den Vertrag durch eine ordentliche Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats zu beenden. Danach haben Sie eine gesetzliche Frist von nur sechs Monaten, um mit Ihrer Praxis umzuziehen.
Deswegen ist ein befristeter Vertrag mit einer längeren Laufzeit von beispielsweise zehn Jahren meist die bessere Wahl für eine Arztpraxis. Dadurch haben Sie eine langfristige Sicherheit und können beruhigt in Ihre Praxis investieren.
In bestimmten Fällen wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit können Sie die Frist durch das Sonderkündigungsrecht verkürzen. Dieses Recht haben aber nur Sie und nicht der Vermieter.
Wichtige Klauseln
Es ist entscheidend, den Mietzweck klar und präzise im Vertrag zu definieren. Die Räumlichkeiten müssen den spezifischen Anforderungen einer Arztpraxis entsprechen. Dazu gehören nicht nur die eigentlichen Behandlungsräume, sondern auch Wartebereiche, sanitäre Anlagen und Nebenräume. Auch das Recht auf ein Praxisschild am Gebäude gehört dazu. Durch die genaue Formulierung können Missverständnisse vermieden werden.
Wenn Sie flexibel bleiben möchten und in Zukunft Ihre Einzelpraxis zum Beispiel in eine Gemeinschaftspraxis umwandeln wollen, müssen Sie auch hier klare Klauseln zur Rechtsform Ihrer Praxis formulieren.
Außerdem sollten Sie für die Zukunft planen und Klauseln in den Vertrag aufnehmen, die den Verkauf Ihrer Praxis regeln. Der Mietvertrag sollte klare Bestimmungen darüber enthalten, wie dieser Prozess abläuft, welche Zustimmungen erforderlich sind und wie die Übernahme der Mietverpflichtungen durch den neuen Eigentümer geregelt wird. Sowohl Sie als auch Ihre Erben sollten die Praxis an andere Ärzte verkaufen dürfen. Ihr Nachmieter kann dann in den ursprünglichen Mietvertrag eintreten.
Schützen Sie Ihre Praxis weiterhin, indem Sie eine Konkurrenzschutzklausel in den Mietvertrag aufnehmen. Diese kann festlegen, dass im selben Gebäude keine vergleichbaren medizinischen Einrichtungen eröffnet werden dürfen, um potenzielle Wettbewerbsnachteile zu minimieren. Haben Sie schon einen Gewerbemietvertrag unterschrieben, können Sie auch noch nachträglich Zusätze vereinbaren. Diese Regelungen sollten Sie unbedingt schriftlich festhalten.
Keine Klausel übersehen mit den Experten von Jürgen Pfund Immobilien
Ob Praxisneugründung oder Umzug – bei der Verhandlung von Gewerbemietverträgen ist es immer ratsam, einen erfahrenen Profi zu Rate zu ziehen. Das Team von Jürgen Pfund Immobilien ist auf Gewerbeimmobilien spezialisiert und kennt alle Feinheiten und Klauseln, die bei solchen Verträgen zu beachten sind. Damit Sie Ihre medizinische Einrichtung langfristig unter optimalen Bedingungen betreiben können, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Auch wenn Sie noch keine geeigneten Räumlichkeiten gefunden haben, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir vermitteln Ihnen die ideale Immobilie für Ihr Vorhaben und beraten Sie ausführlich bei der Vertragsverhandlung!