Inklusion bei Gewerbeimmobilien
Inklusion ist keine Modeerscheinung, sondern ein Grundrecht. Beim Erwerb einer Immobilie machen sich privat die wenigsten Gedanken darüber, es sein denn, sie sind selbst von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffen. Spätestens jedoch, wenn man eine Gewerbeimmobilie kaufen oder mieten möchte, muss man sich mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen. Mittlerweile sind Betriebe ab einer Größe von 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Das regelt § 154 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Was bedeutet das für Ihre Geschäftsräume? Dass Sie Vorkehrungen treffen müssen, damit Ihre neue Liegenschaft den Anforderungen zur Barrierefreiheit genügt. Oder dass Sie gegebenenfalls umbauen müssen, damit zum Beispiel Ihre zukünftigen gehbehinderten Mitarbeiter und Kunden ihren Arbeitsplatz und/oder Ihre Geschäftsgebäude problemlos erreichen können.
Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen
Am besten informieren Sie sich beim Kauf einer bestehenden Gewerbefläche vorab über die Bedingungen. Wenn Sie eine Modernisierung Ihrer Immobilie planen, unterliegen Sie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dann ist Barrierefreiheit ein Muss. Was heißt das konkret? Sie sind dazu verpflichtet, schwerbehinderten Personen einen Arbeitsplatz anzubieten, bei dem diese – im besten Fall – ganz ohne fremde Hilfe ihre Tätigkeiten ausüben können. § 3a Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung sieht vor, dass insbesondere alle Türen, Notausgänge, Treppen und Sanitärbereiche von Schwerbehinderten problemlos nutzbar sein müssen. Diese Regelung hat allerdings nur Bestand im Falle eines Neubaus Ihrer Gewerbefläche, oder wenn Sie einen großangelegten Umbau planen.
Wie weit muss Barrierefreiheit bei Geschäftsräumen gehen?
Die Barrierefreiheit bezieht sich sowohl auf die Innenräume Ihrer Immobilie als auch auf den Außenbereich. Was nutzt Ihnen ein Aufzug im Innern des Gebäudes, wenn der Zugang zur Eingangstür nur über eine Treppe ohne Rampe zu erreichen ist? Ein gehbeeinträchtigter Mensch würde ohne fremde Hilfe nicht bei Ihnen ankommen. Des Weiteren hat ein Rollstuhlfahrer Schwierigkeiten, enge Gänge zu passieren beziehungsweise die Sanitäranlagen zu erreichen. Menschen mit Sehbehinderungen zum Beispiel betrifft diese Einschränkungen genauso.
Ein ebenso wichtiger Punkt ist der Arbeitsplatz selbst. Unter anderem höhenverstellbare Schreibtische und Bürostühle können wichtig sein, damit ein schwerbehinderter Mitarbeiter ohne Hindernisse seine Arbeiten ausführen kann.
Positive Außenwirkungen eines barrierefreien Firmengeländes
Ein für alle zugänglicher Firmensitz birgt neben den Gegebenheiten für schwerbehinderte Mitarbeiter weitere Vorzüge. Denn Ihre Kunden und/oder Geschäftspartner profitieren ebenfalls davon. Man klassifiziert Ihren Betrieb als vorurteilsfrei gegenüber Personen mit Beeinträchtigung. Somit unterstreichen Sie, dass Ihnen Inklusion und Chancengleichheit wichtig sind und in Ihrer Gewerbeimmobilie jeder Mensch willkommen ist.
Schließlich könnte es Ihnen als Arbeitgeber, sollten Sie selbst sich zum Beispiel eine Verletzung zuziehen oder Ähnliches, auch eines Tages persönlich von Nutzen sein.
Passende Ansprechpartner für Barrierefreiheit im Gewerbe
… sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (GGUV). Diese Stellen haben konkrete Listen erarbeitet, die Ihnen Informationen und Vorgaben liefern, die es beim Bau oder Umbau Ihres Firmengebäudes bezüglich der Barrierefreiheit zu beachten gilt. Selbstverständlich können Sie sich mit Ihren Anliegen zu diesem Schwerpunkt und weiteren Aspekten zum Thema Gewerbeimmobilien vertrauensvoll an das Team von Gewerbeimmobilien-Spezialist Jürgen Pfund wenden. Er und seine Mitarbeiter beraten Sie kompetent.