So lässt sich eine Immobilie funktional umwandeln – Teil 2: Ausgangspunkt Wohnraum
In Deutschland wird jedem Gebäude eine bestimmte Nutzung offiziell zugeschrieben, zum Beispiel als Wohnfläche. Diese Funktion kann nicht einfach ohne Weiteres geändert werden. Bei einer geplanten Umfunktionierung warten Hürden im Zusammenhang mit der Genehmigung und Vorschriften für den entsprechenden Umbau.
Schwebt Ihnen vor, eine Wohnimmobilie für gewerbliche Zwecke zu nutzen?
Dann macht es Sinn, sich vor der Umwandlung einen Experten aus der Welt der Immobilien an die Seite zu holen. Dieser führt im Idealfall die vermeintlich vergeblich gesuchte, für Sie perfekte Gewerbeimmobilie in seinem Portfolio – kann aber auch bei der Umfunktionierung von Wohnraum als Ratgeber funktionieren.
Im vorangegangenen Blogbeitrag haben wir uns der Umwandlung von Gewerbefläche zum Wohnraum gewidmet. In der Fortsetzung möchten wir uns nun auf die Nutzungsänderung einer Wohnimmobilie zur Gewerbefläche konzentrieren und Sie darauf aufmerksam machen, was dabei zu beachten ist.
Dann sollten Sie eine Umfunktionierung von Wohnraum in Betracht ziehen
In manchen Situationen ist es nicht abwegig, über eine Umfunktionierung einer Wohnimmobilie nachzudenken. Vor allem, wenn Sie daraus Profit ziehen können: Haben Sie beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus geerbt, suchen gleichzeitig nach den passenden Räumlichkeiten für Ihr (zukünftiges) Unternehmen und die geerbte Immobilie passt perfekt zu Ihrer Vorstellung für die Niederlassung? Dann könnte sich eine Funktionsänderung lohnen.
Diese Bedingungen sollten für eine rechtlich korrekte Nutzungsänderung erfüllt sein
Wie beim Umbau von Gewerbe- zu Wohnräumen gilt: eine Genehmigung ist unerlässlich. Die reine Anmeldung Ihres Gewerbes reicht nicht aus! Folgende Faktoren entscheiden über eine Zusage des zuständigen Bauamtes:
- der Standort
Nicht nur Gebäuden kann eine klare Nutzungsvorschrift zugeschrieben werden, sondern auch ganzen Gebieten. In Wohngebieten sind industrielle Bauten nicht gerne gesehen und andersrum gehören Wohnräume nicht ins Industriegebiet. Eine Genehmigung für eine Gewerbefläche im Wohngebiet ist daher nicht möglich und erhält keine bauamtliche Bewilligung.
- Auflagen für den Umbau
Auch wenn sich der Standort Ihrer Immobilie für eine gewerbliche Nutzung eignet, ist die Arbeit nicht getan. Denn dann kommen noch eine Menge Umbauarbeiten auf Sie zu, um den Wohnraum gewerbetauglich zu machen. So sollten Sie unbedingt für Arbeitssicherheit und Barrierefreiheit sorgen. Außerdem müssen die Gewerberäume über genügend gekennzeichnete Notausgänge, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Koffer verfügen. Besonders wichtig ist zudem der Lärmschutz. Auch bei einem reinen Bürogebäude, das voraussichtlich nur wenig Lärm verursacht, ist dieser unentbehrlich und Sie sind bei Nichtbeachtung haftbar. Je nach Standort und Geschäftsart gibt es unterschiedliche, zusätzliche Auflagen zu beachten. Informieren Sie sich also vor den Umbaumaßnahmen gründlich darüber, welche Vorschriften erfüllt werden müssen.
Unterm Strich:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl die Umfunktionierung von Gewerbefläche zum Wohnraum als auch die Nutzungsänderung von Wohnfläche zu Gewerberäumen nicht gerade einfach ist. Es gilt eine Vielzahl an Auflagen zu beachten. Nicht nur müssen Sie sich informieren, ob eine Genehmigung überhaupt erteilt werden kann, sondern je nach Umwandlungs-typus verschiedene Bedingungen für einen vorschriftsgemäßen Umbau erfüllen. Hier lauern auch mitunter hohe Investitionskosten.
Der Rat eines Profis wie Jürgen Pfund, der auch in solchen Situationen den Überblick behält, ist daher unbedingt einzuholen. Mit unserer professionellen Unterstützung führen wir Sie problemlos durch Ihre Umfunktionierung – egal in welche Richtung. Zweifeln Sie jedoch, ob eine Funktionsänderung wirklich das Richtige für Ihr Vorhaben ist, oder schrecken Sie vor den vielen zu beachtenden Bestimmungen zurück? Dann lohnt sich vielleicht ein Blick in unser umfangreiches Portfolio. Vielleicht finden Sie dort doch noch Ihre Traumimmobilie, die bereits die passende Ausstattung für Ihr Gewerbe besitzt. Und wenn nicht, können Sie auf unsere ausführliche Beratung und tatkräftigen Einsatz zählen.