Gewerbe Neubau Objekt in Weinstadt-Endersbach
Beschreibung
Der Gewerbeneubau mit zwei Ladenflächen im Erdgeschoss und drei großzügigen Büroflächen im Obergeschoss in Weinstadt-Endersbach wird voraussichtlich Ende 2025 fertiggestellt. Der früheste mögliche Innenausbau der Ladeneinheiten im Erdgeschoss kann im 4. Q. 2024 erfolgen. Hier können noch Wünsche zur Ausstattung entgegengenommen werden. Eine Vermietung sämtlicher Einheiten ist ab dem 1. Q. 2026 angedacht. Folgende Flächen stehen zur Verfügung:
EG: vorzugsweise Ladeneinheiten a' 16,50 €/m² p.M.
Mieteinheit 1/2
ca. 194 m² Nutzfläche (evt. teilbar ab 92 m² ) + ca. 44 m² Freifläche
2x Stellplatz + 2x Stellplatz mit Lader
Mieteinheit 2
ca. 92 m² Nutzfläche + ca. 22 m² Freifläche
1x Stellplatz + 1x Stellplatz mit Lader
Mieteinheit 3
ca. 162 m² Nutzfläche
2x Stellplatz + 1x Stellplatz mit Lader
OG: vorzugsweise Büroeinheiten a' 14,50 €/m² p.M.
Büro 1
ca. 225 m² Nutzfläche
3x Stellplätze + 1x Stellplatz mit Lader
Büro 2
ca. 126 m² Nutzfläche
2x Stellplätze + 1x Stellplatz mit Lader
Büro 3
ca. 122 m² Nutzfläche
2x Stellplätze + 1x Stellplatz mit Lader
Lage
Das Immobilienangebot befindet sich verkehrsgünstig in Weinstadt-Endersbach. Nur ca. 500 m trennt Sie zur Bundesstraße B 29. In ca. 10 Gehminuten erreichen Sie die die S-Bahnhaltestelle. Der Ortskern ist bequem fussläufig erreichbar und bietet neben Bushaltestellen sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Ein Feinkostladen, ein Supermarkt, ein Baumarkt und mehrere Autohäuser sind im Gewerbegebiet ansässig.
Ausstattung
EG - Deckenhöhe ca. 3,50 m
+ LED Deckenleuchten
+ Hohlraumboden mit Fliesen
+ Barrierfreiheit
OG - Deckenhöhe ca. 2,70 m
+ LED Stehleuchten im Büro
+ Hohlraumboden mit Teppich
+ Teilweise Glaswände
+ Teeküche
+ Aufzug / Barrierefreiheit
Technik:
+ Glasfaseranschluss
+ Wärmepumpe Luft-Wasser
+ Kühlung und Heizung über Deckensystem
+ Grundlüftung mit Wärmerückgewinnung pro Mieteinheit
+ jeder Mieteinheit ist ein Stellplatz mit Lader zugeordnet ( zzgl. € 40,00 p.M)
Mietbindung: mindestens 3 Jahre zzgl. Option
Anmerkung: alle Preisangaben verstehen sich zzgl. 19% Mwst.
Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.
Sonstiges
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Jürgen Pfund