Von der Boutique zum Restaurant: Nutzungsänderungen bei Gewerbeimmobilien erklärt
Sie kaufen eine Gewerbeimmobilie, die vorher ein Kleidungsgeschäft war und möchten nun daraus ein schickes Restaurant machen. Schließlich gehört die Immobilie Ihnen und Sie können damit machen, was Sie wollen. Aber Vorsicht: Eine Änderung des Nutzungszwecks muss vorher genehmigt werden. Sobald Sie die Funktion einer Immobilie ändern wollen, bedarf es einer Nutzungsänderung – auch wenn Sie keine Umbaumaßnahmen planen. Das heißt, wenn aus einem Ladengeschäft ein Restaurant, aus einem Büro eine Praxis oder ein Fitnessstudio werden soll, muss das vorher bewilligt werden. Das Team von Jürgen Pfund Gewerbeimmobilien kennt sich auch bei diesem Thema bestens aus und erklärt Ihnen, was genau eine Nutzungsänderung ist und worauf Sie achten sollten.
Was ist eine Nutzungsänderung?
Bei der Fertigstellung eines Gebäudes oder noch während des Baus wird jeder Immobilie ein bestimmter Zweck zugeschrieben. Dieser ist immer in den Bauunterlagen vermerkt. Eine Nutzungsänderung bezieht sich auf den Vorgang, bei dem die bisher genehmigte oder festgelegte Nutzung einer Immobilie oder eines Teils davon offiziell in eine andere Art der Nutzung geändert wird. Das erfordert eine Genehmigung durch die zuständigen Baubehörden. Der Grund für eine solche Änderung kann vielfältig sein, etwa die Umwandlung eines Ladengeschäfts in Wohnraum, die Nutzung eines Wohngebäudes für gewerbliche Zwecke oder die Änderung der Art des Gewerbes, das in einem Gebäude betrieben wird. Dabei werden Gewerbe in folgende Kategorien eingeteilt:
- Handels-, Gewerbe- und Büronutzung
- Dienstleistung und Verwaltung
- Bildung und Wissenschaft
- Gesundheit, soziale und medizinische Einrichtungen
- Kultur
- Sport
- Räume zur Aufbewahrung und Verarbeitung von Lebensmitteln
- Lager- und Archivräume
- Ver- und Entsorgung
- Verkehr
Möchten Sie zum Beispiel in einer Immobilie ein Kleidungsgeschäft eröffnen, in der vorher ebenfalls ein Kleidungsgeschäft ansässig war, benötigen Sie keine Nutzungsänderung.
Jede dieser Kategorien hat eigene spezifische Bestimmungen. Ein Restaurant hat beispielsweise andere Vorschriften zur Brandschutzordnung, da darin gekocht wird, und außerdem Toiletten für die Gäste. Eine Praxis hat selbstverständlich auch noch spezielle Anforderungen. Auch wenn Sie Ihre Gewerbeimmobilie vermieten wollen, sollten Sie sich bei der potenziellen Mieterin oder dem potenziellen Mieter nach dem Vorhaben erkundigen. Gegebenenfalls müssen Sie eine Nutzungsänderung beantragen.
Wie wird die Nutzungsänderung beantragt?
Um eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung zu erhalten, muss der Eigentümer in der Regel bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Dabei benötigen Sie je nach der jeweiligen Landesbauordnung neben dem Antrag die detaillierten Planunterlagen, eine Betriebsbeschreibung, den Stellplatznachweis, den Brandschutznachweis und eine Begründung für die Änderung. Das Verfahren kann eine Prüfung durch verschiedene Behörden und möglicherweise eine öffentliche Anhörung umfassen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die spezifischen Anforderungen und das Verfahren können je nach lokaler Gesetzgebung und den spezifischen Details des Projekts variieren.
Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten Gewerbeimmobilie für Ihr Projekt sind, kann es hilfreich sein, sich an einen erfahrenen Immobilienmakler zu wenden. Jürgen Pfund Gewerbeimmobilien unterstützt Sie gern bei der Suche – mit unserer langjährigen Erfahrung und unseren guten Kontakten finden wir die passende Immobilie für Ihr Vorhaben.